Gemeinde Jakobsdorf
Im südlichen Teil des Amtes Niepars liegt die Gemeinde Jakobsdorf. Vier Ortschaften, Nienhagen, Jakobsdorf, Grünkordshagen und Berthke, bilden die Gemeinde. Die Landwirtschaft ist der führende Wirtschaftszweig. Die Agrar-GmbH hat ihren Sitz in Jakobsdorf. Große Waldgebiete umgeben unsere Gemeinde. Die reiche Vogelwelt legt Zeugnis ab von der intakten Natur. Ein Radwanderweg durchquert unser Gebiet. Er führt von Negast über Pennin, Nienhagen und Endingen nach Velgast. Von geschichtlicher Bedeutung ist der Mönchstein in Grün Kordshagen. Er erinnert an die Tötung eines Mönches im Jahr 1490. Die plattdeutsche Inschrift lautet:
„Alle de her henne gan ik bidde se en klen stan unde de bidde got korte tid make sele pnye quid.“ |
“Alle, die hier hin gehen, bitte ich, etwas stehen zu bleiben und kurze Zeit zu Gott zu beten, damit der die Qualen der Seele schnell beendet.” |
Auf der anderen Seite des Steins steht: „Im Jahre des Herrn 1490, zwei Tage nach dem Fest in Vocavit (lat. Name des ersten Fastensonntags) starb Bruder Detmarus Moordorf. Betet für ihn.“ Wer diesen Stein jetzt betrachten will, muss sich in die Steinhägener
Kirche bemühen. Der Stein wurde dahin versetzt, um eine weitere Zerstörung durch die Witterung, vor allem durch den sauren Regen zu verhindern. In Grünkordshagen befindet sich die Gaststätte „Zu den drei Birken“. Die Gaststätte ist auch für Familienfeiern empfehlenswert. In Berthke bietet die „Pension Berthke“ Übernachtungen mit Frühstück an.
Seit 1996 bemüht sich die Gemeinde Jakobsdorf um die Wiederherstellung des Parkes des ehemaligen Klosterversorgungsgutes Endingen von 1273. Die Ruine des vorreformatorischen Gutsgebäudes wurde wieder freigelegt, der Park gestaltet und eine Konzertwiese hergerichtet, auf der alljährlich das Endinger Parkkonzert mit klassischer Musik veranstaltet wird.
Veröffentlicht am 23.09.2024
Veröffentlicht am 13.08.2024
Veröffentlicht am 09.08.2024
Veröffentlicht am 14.06.2024
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Groß Kordshagen.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Jakobsdorf.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Lüssow.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Niepars.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Pantelitz.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Steinhagen.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Wendorf.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Zarrendorf.pdf
Veröffentlicht am 14.06.2024
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Groß Kordshagen.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Jakobsdorf.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Lüssow.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Niepars.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Pantelitz.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Steinhagen.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Wendorf.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Zarrendorf.pdf
Veröffentlicht am 10.06.2024
Veröffentlicht am 07.06.2024
Veröffentlicht am 03.06.2024
Veröffentlicht am 28.05.2024
Veröffentlicht am 07.05.2024
Veröffentlicht am 18.04.2024
Veröffentlicht am 15.04.2024
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Kordshagen.pdf
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung Gemeinde Jakobsdorf.pdf
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung Gemeinde Lüssow.pdf
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung Gemeinde Niepars.pdf
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung Gemeinde Pantelitz.pdf
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung Gemeinde Steinhagen.pdf
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung Gemeinde Wendorf.pdf
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung Gemeinde Zarrendorf.pdf
Veröffentlicht am 21.03.2024
Veröffentlicht am 21.03.2024
Veröffentlicht am 01.03.2024
Veröffentlicht am 23.02.2024
Veröffentlicht am 20.02.2024
Veröffentlicht am 19.02.2024
Veröffentlicht am 06.02.2024
Veröffentlicht am 01.02.2024
Veröffentlicht am 18.01.2024
Veröffentlicht am 18.01.2024
Veröffentlicht am 22.12.2023
Veröffentlicht am 10.11.2023
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Veröffentlicht am 24.10.2023
Veröffentlicht am 10.10.2023
Veröffentlicht am 28.09.2023
Veröffentlicht am 08.09.2023
Veröffentlicht am 27.07.2023
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Veröffentlicht am 13.07.2023
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Veröffentlicht am 07.03.2023
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Veröffentlicht am 22.12.2022
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Veröffentlicht am 02.11.2022
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Veröffentlicht am 06.01.2022
Veröffentlicht am 09.12.2021
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Veröffentlicht am 19.01.2021
Veröffentlicht am 26.11.2020
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Veröffentlicht am 06.11.2020
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Veröffentlicht am 15.04.2020
Veröffentlicht am 11.02.2020
Veröffentlicht am 03.02.2020
Veröffentlicht am 03.12.2019
Veröffentlicht am 16.10.2019
Veröffentlicht am 30.09.2019
Veröffentlicht am 16.09.2019
Veröffentlicht am 04.06.2019
Veröffentlicht am 24.07.2018
Veröffentlicht am 12.12.2017
Veröffentlicht am 19.07.2017
Veröffentlicht am 25.01.2017
Veröffentlicht am 03.06.2016
Veröffentlicht am 05.04.2016
Veröffentlicht am 15.12.2015
Veröffentlicht am 01.09.2015
Veröffentlicht am 02.06.2015
Veröffentlicht am 03.09.2014
Veröffentlicht am 15.07.2014
Veröffentlicht am 30.04.2014
Veröffentlicht am 27.11.2013
Veröffentlicht am 10.10.2013
Veröffentlicht am 24.10.2012
Veröffentlicht am 02.12.2010
Veröffentlicht am 15.12.2009
Veröffentlicht am 02.04.2008
Veröffentlicht am 29.01.2007
Veröffentlicht am 06.04.2006
Veröffentlicht am 04.04.2006
Veröffentlicht am 30.11.2005
Veröffentlicht am 04.10.2004
Veröffentlicht am 10.12.2001
Veröffentlicht am 20.11.2000
Veröffentlicht am 20.11.2000
Veröffentlicht am 13.11.1997
Veröffentlicht am 01.01.1971
- Abwassergebührensatzung-der-Gemeinde-Jakobsdorf1.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Feuerwehrgebührensatzung-der-Gemeinde-Jakobsdorf.pdf
(Veröffentlicht am 02.04.2008)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Hauptsatzung der Gemeinde Jakobsdorf - LESEFASSUNG Stand 18.07.2023
(Veröffentlicht am 18.07.2023)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - Hauptsatzung der Gemeinde Jakobsdorf.pdf
(Veröffentlicht am 03.03.2021)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
(Veröffentlicht am 29.04.2022)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
(Veröffentlicht am 18.07.2023)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Hebesatzung-der-Gemeinde-Jakobsdorf-2016
(Veröffentlicht am 15.12.2015)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - Hebesatzung-der-Gemeinde-Jakobsdorf-2017
(Veröffentlicht am 25.01.2017)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Jakobsdorf
(Veröffentlicht am 07.03.2023)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Jakobsdorf (Abwasserbeseitigungssatzung) vom 08.12.2021
(Veröffentlicht am 09.12.2021)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung über die Entschädigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Jakobsdorf
(Veröffentlicht am 31.10.2022)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- LESEFASSUNG der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Jakobsdorf - Stand 01.01.2024
(Veröffentlicht am 21.12.2023)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - Satzung-über-die-Erhebung-einer-Hundesteuer-in-der-Gemeinde-Jakobsdorf
(Veröffentlicht am 12.12.2017)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 1. Änderung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Jakobsdorf (Inkrafttreten am 01.01.2024)
(Veröffentlicht am 28.09.2023)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung der Gemeinde Jakobsdorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes "Barthe/Küste" und "Trebel"
(Veröffentlicht am 03.12.2019)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 1. Änderungssatzung der Gemeinde Jakobsdorfüber die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes "Barthe/Küste"
(Veröffentlicht am 23.02.2024)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Sondernutzungsgebührensatzung
(Veröffentlicht am 06.04.2006)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Sondernutzungssatzung-öffentlicher-Straßen-Wege-und-Plätze-im-Gebiet-der-Gemeinde-Jakobsdorf
(Veröffentlicht am 04.04.2006)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Straßenbaubeitragssatzung
(Veröffentlicht am 02.12.2010)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Straßenreinigungssatzung-der-Gemeinde-Jakobsdorf
(Veröffentlicht am 04.10.2004)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Haushaltssatzungen
- Korrektur Haushaltssatzung der Gemeinde Jakobsdorf für die Haushaltsjahre 2023 und 2024
(Veröffentlicht am 07.03.2023) - Haushaltssatzung der Gemeinde Jakobsdorf für die Haushaltsjahre 2023 und 2024
(Veröffentlicht am 09.12.2022) - Bericht des Gemeindeprüfungsamtes des Landkreises Vorpommer-Rügen über die überörtliche Prüfung der Haushaltsjahre 2012-2016 der Gemeinde Jakobsdorf
(Veröffentlicht am 25.03.2022) - Haushaltssatzung der Gemeinde Jakobsdorf für die Haushaltsjahre 2021 und 2022
(Veröffentlicht am 26.11.2020) - Haushaltssatzung der Gemeinde Jakobsdorf für das Haushaltsjahr 2020
(Veröffentlicht am 11.02.2020) - 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Jakobsdorf für das Haushaltsjahr 2019
- Haushaltssatzung der Gemeinde Jakobsdorf für das Haushaltsjahr 2019
- Haushaltssatzung-der-Gemeinde-Jakobsdorf-für-das-Haushaltsjahr-2018.pdf
- Haushaltssatzung-der-Gemeinde-Jakobsdorf-für-das-Haushaltsjahr-2017.pdf
- Haushaltssatzung-der-Gemeinde-Jakobsdorf-für-das-Haushaltsjahr-2016.pdf
- Haushaltssatzung-der-Gemeinde-Jakobsdorf-2015.pdf
Jahresabschlüsse
Jahresabschluss 2020 - veröffentlicht am 01.02.2024
Jahresabschluss 2019 - veröffentlicht am 08.09.2023
Jahresabschluss 2018 - veröffentlicht am 27.09.2022
Jahresabschluss 2017 - veröffentlicht am 16.08.2021
Jahresabschluss 2016 - veröffentlicht am 21.08.2020
Jahresabschluss 2015 - veröffentlicht am 21.08.2020
Jahresabschluss 2014 - veröffentlicht am 26.11.2019
Jahresabschluss 2013 - veröffentlicht am 30.05.2019
- Spendenbericht der Gemeinde Jakobsdorf für das Jahr 2023 (veröffentlicht am 19.02.2024)
- Spendenbericht der Gemeinde Jakobsdorf für das Jahr 2022 (veröffentlicht am 12.01.2023)
- Spenden für das Jahr 2021: keine
- Spenden für das Jahr 2020: keine
- Spendenbericht der Gemeinde Jakobsdorf für das Jahr 2019
- Spendenbericht der Gemeinde Jakobsdorf für das Jahr 2018
Beteiligungsbericht der Gemeinde Jakobsdorf für das Haushaltsjahr 2022 - veröffentlicht am 20.11.2023
Beteiligungsbericht der Gemeinde Jakobsdorf für das Haushaltsjahr 2021 - veröffentlicht am 02.11.2022
Beteiligungsbericht der Gemeinde Jakobsdorf für das Haushaltsjahr 2020 - veröffentlicht am 06.10.2021
Beteiligungsbericht der Gemeinde Jakobsdorf für das Haushaltsjahr 2019 - veröffentlicht am 21.12.2020
Räumlichkeiten für private Feiern oder Veranstaltungen
Die Gemeinde Jakobsdorf bietet für eine ganztägige Nutzung für Veranstaltungen (Feiern, Jubiläen etc.) folgende Räumlichkeiten zur Anmietung an: