Gemeinde Lüssow
Die Gemeinde Lüssow ist eine Stadtrandgemeinde vor den Toren der Hansestadt Stralsund, gehört jedoch zum Amtsbereich Niepars. Die Ortsteile Lüssow, Klein Kordshagen und Langendorf bilden die Gemeinde. Der Ortsteil Langendorf mit seinem Gewerbepark befindet sich direkt an der Bundesstraße 105 und der Ortsteil Lüssow an der Bundesstraße 194.
Das Gewerbegebiet Langendorf umfasst eine Gesamtfläche von 336 000 qm. Hier haben sich viele Handwerksbetriebe und Handelsunternehmen angesiedelt, wie z. B.: sechs Autohäuser, ein Baumarkt und ein Möbelhaus. Der GewerbeparkLangendorf gehört zu den größten in Stralsund und Umgebung. Herzstück ist das 27 000 qm große Einkaufszentrum „Ostsee-Center“. Auch ein TOP-Motel befindet sich im Gewerbegebiet.
Außerdem entstanden zwei neue Wohngebiete im Ortsteil Langendorf. Ein neuer Kindergarten wurde im Sommer 1996 eingeweiht.
Historisches
Fürst Wizlaw I, Fürst von Rügen und Herr der Lande zu Barth, rief 1231 den Orden der Zisterzienser-Mönche ins Land und schenkte ihnen reiches Waldgebiet, fast bis an den Strelasund. Neben den Mönchen kamen aber auch zahlreiche
Ritter ins Land. Bauern besiedelten und bewirtschafteten das Land, Handwerker und Kaufleute gründeten die Städte (1234 Stralsund) und betrieben von dort den Handel. Das Dorf Lüssow wurde 1270 erstmals urkundlich erwähnt. 1302 wurde es
durch den Fürsten Wizlaw III. an die Stadt Stralsund verkauft und war von dort an ein Stralsunder Stadtdorf.
Langendorf befand sich 1309 noch in ritterlichem Besitz. Bereits ab 1314 zählte man auch dieses Dorf zu den Stralsunder Stadtdörfern.
Das Dorf Klein Kordshagen befand sich lange in klösterlichem Besitz.
Sehenswertes
Der Pütter See, in landschaftlich anziehender Lage, ist beliebtes Ausflugsziel. Schon 10 000 Jahre vor der Zeitrechnung war dieses Gebiet von großer Bedeutung, da ein alter Handelsweg am Pütter See vorbeiführte. Die 300 bis 400 m große Insel im Pütter See war vermutlich eine befestigte slawische Siedlung.
Heute erfreut sich die Insel auf dem See großer Beliebtheit bei einigen Tierarten. Vor gut 100 Jahren fanden zwei Landarbeiter auf einem Acker zwischen dem Gut Langendorf und dem Borgwallsee die Langendorfer Goldschalen, einen Fund aus der Bronzezeit. Diese Goldschalen gehören neben dem Hiddenseer Goldschmuck zu den wertvollsten Stücken des Stralsunder Museums.
Der Schieberturm bzw. das Verteilerbauwerk des Hochbehälters Galgenberg der Hansestadt Stralsund welches sich in der unmittelbaren Nähe der Gemeinde Lüssow befindet, feierte im Mai 1994 seinen 100. Geburtstag. Erst die
Inbetriebnahme des Schieberturms garantierte qualitatives Brauchwasser. Zuvor erfolgte die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser aus den Teichen der Stadt oder aus Quellbrunnen. Jedoch war dieses Wasser von so mangelnder Qualität, dass
es immer öfter zu Thyphuserkrankungen unter der Bevölkerung kam. Der Schieberturm versorgt heute noch die Hansestadt Stralsund mit Trink- und Brauchwasser. Die Anlage , wie zum Beispiel auch das Pumpenhäuschen an der Einfahrt und zwei Wohnhäuser, stehen heute unter Denkmalschutz.
Auch die Gutsanlage mit Gutshaus, Stallspeicher und Lindenrondell in Klein Kordshagen stehen unter Denkmalschutz.
Trotz der Stadtnähe und der günstigen Verkehrsanbindungengibt es auch ruhige und erholsame Plätze. So hat man die Möglichkeit, von Pütte nach Langendorf direkt am Pütter See entlang zu wandern. Beim Weiterwandern kommt man von Langendorf nach Lüssow direkt an den Borgwallsee. Von Lüssow aus hat der Betrachter einen sehr schönen Blick Richtung Windpark und über die Felder und Wiesen, was besonders im Sommer sehr schön aussieht.
Veröffentlicht am 22.03.2023
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Veröffentlicht am 29.11.2005
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Veröffentlicht am 07.04.2005
Veröffentlicht am 02.08.2004
Veröffentlicht am 14.01.2002
Veröffentlicht am 13.09.2001
Veröffentlicht am 08.10.1997
- Abwassergebührensatzung vom 16.11.2010
(Veröffentlicht am 24.11.2010)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Erschließungsbeitragssatzung vom 05.04.2005
(Veröffentlicht am 07.04.2005)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Hauptsatzung
(Veröffentlicht am 06.04.2021)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Hundesteuersatzung-der-Gemeinde-Lüssow.pdf
(Veröffentlicht am 12.12.2017)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lüssow
(Veröffentlicht am 07.03.2023)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung der Gemeinde Lüssow über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung)
(Veröffentlicht am 22.02.2007)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 1. Änderungssatzung der Straßenbaubeitragssatzung
(Veröffentlicht am 10.08.2010)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Lüssow (Abwasserbeseitigungssatzung)
(Veröffentlicht am 23.11.2021)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung über die Entschädigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Lüssow vom 21.09.2022
(Veröffentlicht am 01.10.2022)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernnutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze der Gemeinde Lüssow - Sondernutzungsgebührensatzung.pdf
(Veröffentlicht am 29.11.2005)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 1. Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung vom 23.12.2022
(Veröffentlicht am 02.01.2023)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Feuerwehrgebührensatzung vom 15.05.2008
(Veröffentlicht am 20.05.2008)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Barthe Küste - Lüssow
(Veröffentlicht am 13.01.2020)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Lüssow
(Veröffentlicht am 28.05.2015)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Sondernutzungsatzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze im Gebiet der Gemeinden Lüssow
(Veröffentlicht am 29.11.2005)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Straßenreinigungssatzung
(Veröffentlicht am 02.08.2004)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Haushaltssatzungen
- 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Lüssow für das Haushaltsjahr 2023
(Veröffentlicht am 02.02.2023)