Aktuelles
Elektronische Rechnung (X-Rechnung)
Informationen über die Pflicht zur Abgabe von elektronischen Rechnungen im XML-Format ab dem 01.04.2023
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass für das Amt Niepars mit den amtsangehörigen Gemeinden Groß Kordshagen, Jakobsdorf, Lüssow, Niepars, Pantelitz, Steinhagen, Wendorf und Zarrendorf die Regelungen laut ERechVO M-V maßgebend sind. Unabhängig vom Auftragswert müssen Rechnungen an öffentliche Auftraggeber*innen in Mecklenburg-Vorpommern elektronisch übermittelt werden.
Deshalb möchten wir Sie bitten, zukünftige an uns gerichtete Rechnungen im XML-Format, über die zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) einzureichen. Im Rahmen einer Übergangsfrist, deren Gültigkeit sich bis zum 31.10.2023 bemisst, werden die bisherigen Rechnungsübermittlungskanäle auch weiterhin genutzt werden können.
Ab dem 01.11.2023 werden wir eine Rechnungszustellung ausschließlich nur noch über die OZG-RE Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei akzeptieren. Anderweitig zugestellte Rechnungen werden dann umgehend an den Rechnungsaussteller zurückgeleitet.
Was ist eine elektronische Rechnung?
Rechnungen gelten als elektronisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und dieses Format eine automatische sowie elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine reine Bilddatei oder ein PDF-Dokument sind deshalb ausdrücklich keine elektronischen Rechnungen.
Zur Gewährleistung der Umsetzung des elektronischen Standards wurde die XRechnung im XML-Format entwickelt, die den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entspricht.
Ab wann müssen Aufttaggeber elektronische Rechnungen ausstellen?
Für Sie als Unternehmer/Unternehmerin (i.S. § 14 Abs. 1 BGB) besteht ab dem 01.04.2023 die Verpflichtung, ausschließlich elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber*innen auszustellen und zu übermitteln.
Wie werden elektronische Rechnungen gestellt?
Was ist eine Leitweg-ID?
Die Leitweg-ID ist eine eindeutige Kennungsnummer der öffentlichen Auftraggeber*innen und ermöglicht die genaue Adressierung sowie die automatische Weiterleitung einer XRechnung.
Bei einer Auftragserteilung wird Ihnen zukünftig die für den Auftrag relevante Leitweg-ID mitgeteilt.
Leitweg-ID's Amt Niepars mit Gemeinden
Organisation | Leitweg-ID |
Amt Niepars | 13073958-K000-94 |
Gemeinde Groß Kordshagen (Amt Niepars) | 13073036-K000-35 |
Gemeinde Jakobsdorf (Amt Niepars) | 13073041-K000-43 |
Gemeinde Lüssow (Amt Niepars) | 13073054-K000-25 |
Gemeinde Niepars (Amt Niepars) | 13073060-K000-54 |
Gemeinde Pantelitz (Amt Niepars) | 13073061-K000-75 |
Gemeinde Steinhagen (Amt Niepars) | 13073087-K000-39 |
Gemeinde Wendorf (Amt Niepars) | 13073099-K000-97 |
Gemeinde Zarrendorf (Amt Niepars) | 13073104-K000-08 |
Willkommen
Das Amt Niepars befindet sich im Nordosten des Landkreises Vorpommern-Rügen in Mecklenburg-Vorpommern, dem nördlichsten Landkreis des Festlandes im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern (noch nördlicher liegt der Landkreis Rügen). Die 6 Gemeinden Niepars, Pantelitz, Kummerow, Groß Kordshagen, Lüssow und Neu Bartelshagen haben sich im Jahre 1991 (01. Juli) zu einem Amt zur Erledigung ihrer Verwaltungsaufgaben und -geschäfte zusammengeschlossen.
Die Gemeinden Steinhagen und Jakobsdorf sind am 01.04.1992 dem Amt beigetreten, sowie die Gemeinde Wendorf am 01.08.1992. Zarrendorf gehört seit dem 01. Januar 2004 zum Amt.
Im Zuge einer Fusionierung am 26.09.2019 haben sich die Gemeinden Kummerow und Neu Bartelshagen der Gemeinde Niepars angeschlossen. Somit verwaltet das Amt Niepars 8 Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 9721 (Stand: 31.12.2022).
Der Sitz der Verwaltung ist in der Gemeinde Niepars.