Gemeinde Zarrendorf
Zarrendorf liegt 8 km südlich von Stralsund inmitten weiter Wiesen, Felder und kleiner Teiche. Es ist ein lang gestrecktes Straßendorf mit schönen Häusern und netten Vorgärten. Die freie Natur, die für die meisten Einwohner gleich hinterm Gartenzaun beginnt, ermöglicht ein ruhiges Wohnen mit Blick auf Wiesen, Wälder und Felder. Hier kann man Störche, Kraniche, Rotwild und Raubvögel beobachten. Der Name des Dorfes wechselte seit seiner ersten urkundlichen Erwähnung im 15 Jh. in den Aufzeichnungen des Klosters Neuenkamp (Franzburg) von „Czerny“(schwarz) über „Czarrendorf“ im 16. Jh. zum schwedischen „Sarrendorf“ im 17. Jh. nach „Alt-“ und „Neu-Zarrendorf“ bis zum heutigen Namen „Zarrendorf“ für die gesamte Gemarkung. Seit 2004 gehört Zarrendorf dem Amt Niepars an.
Zarrendorf hat ca. 1200 Einwohner und eine gute Infrastruktur. Von früheren schlaglochübersäten Sandwegen und späteren Plattenwegen ist heute fast nichts mehr zu sehen. Asphaltierte Straßen mit Beleuchtung gibt es selbst in den Nebenstraßen. Zarrendorf hat eine gute Verkehrsanbindung durch Bahn und Busse und die günstige Lage zwischen B 194 Grimmen-Stralsund und dem Rügenzubringer B 96n. Um das leibliche Wohl kümmern sich in Zarrendorf der Landgasthof, ein Minimarkt, eine allgemeinärtzliche Praxis und eine Physiotherapie. Für die Unterbringung der Kinder sorgen zwei Kindergärten und der Jugendklub.
Schulbusse fahren die Schulkinder nach Steinhagen, Abtshagen und Grimmen. Mehrere Handwerksbetriebe sind in Zarrendorf angesiedelt, z. B. eine Schlosserei, Sanitär- und Elektrofachbetriebe, Dachdecker, Maler und Fliesenleger. Gastfreundlich geben sich die zahlreichen Vermieter von Ferienhäusern und -zimmern. Die Freiwillige Feuerwehr Zarrendorfs blickt 2009 auf ihr 85-jähriges Bestehen zurück. Dem Engagement der Kameraden ist es zu verdanken, dass viele Jugendliche in der Jugendfeuerwehr aktiv sind.
Regelmäßige kulturelle Veranstaltungen werden gekrönt durch das alljährlich stattfindende „Zarrendorfer Torffest“.Zarrendorf ist ein schönes Dorf mit ruhigen, netten Einwohnern – ein Dorf zum Leben.
Corona-Hilfsaktion in Zarrendorf

Niemand kann mit Gewissheit vorhersagen wie sich die Corona Pandemie auch in unserer Region entwickeln wird. Wir als Gemeinde möchten für unsere älteren oder durch Vorerkrankungen gefährdeten Einwohner/-innen Hilfe anbieten. Sollte zukünftig mehr Personal erforderlich werden, weiß ich um viele ehrenamtliche Helfer/-innen die ebenfalls ihre Unterstützung angeboten haben. Dafür danke ich erstmal und wünsche allen weiterhin viel Gesundheit.
Christian Röver
Bürgermeister Zarrendorf
- Öffentliche Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes "Ryck-Ziese": jährliche Verbandsschau am 14.03.2022 (veröffentlicht am 03.02.2022)
- Öffentliche Bekanntmachung zu Mehrjahressteuer-/Gebührenbescheiden des Amtes Niepars - (veröffentlicht am 06.01.2022)
- Öffentliche Bekanntmachung zu Mehrjahressteuerbescheiden des Amtes Niepars - (veröffentlicht am 18.01.2021)
- Feuerwehrgebührensatzung-der-Gemeinde-Zarrendorf.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Hauptsatzung der Gemeinde Zarrendorf.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Hebesatzsatzung-der-Gemeinde-Zarrendorf.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Hebesatzsatzung-der-Gemeinde-Zarrendorf-2018.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung-für-Sondernutzungen-an-öffentlichen-Straßen-Wegen-und-Plätzen-im-Gebiet-der-Gemeinde-Zarrendorf.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung-über-die-Abwasserbeseitigung-der-Gemeinde-Zarrendorf-Abwasserbeseitigungssatzung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung-über-die-Entschädigung-von-Funktionsträgern-der-Gemeinde-Zarrendorf.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung-über-die-Entschädigung-von-Funktionsträgern-der-Gemeinde-Zarrendorf-1.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung-über-die-Entschädigung-von-Funktionsträgern-der-Gemeinde-Zarrendorf-2.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung-über-die-Entschädigung-von-Funktionträgern-der-Freiwilligen-Feuerwehr-Zarrendorf-3.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung-über-die-Erhebung-einer-Hundesteuer-in-der-Gemeinde-Zarrendorf1.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung-über-die-Erhebung-von-Gebühren-für-die-Abwasserbeseitigung-der-Gemeinde-Zarrendorf.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Barthe Küste - Zarrendorf.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- 1. Satzungsänderungsänderung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes "Barthe/Küste" und "Ryck-Ziese"
(Veröffentlicht am 06.01.2021)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Schmutzwasserbeitragssatzung-der-Gemeinde-Zarrendorf1.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Sondernutzungsgebührensatzung-der-Gemeinde-Zarrendorf1.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Straßenreinigungssatzung-der-Gemeinde-Zarrendorf-vom-5.4.2004.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Zarrendorf.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Zarrendorf-1.-Änderung2.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Zarrendorf-2.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Zarrendorf-3.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Zarrendorf-4.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Zarrendorf-5.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Zarrendorf-6.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Zarrendorf-7.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Zarrendorf-8.Änderung1.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Haushaltssatzungen
- Bericht des Gemeindeprüfungsamtes des Landkreises Vorpommern-Rügen über die überörtliche Prüfung der Gemeinde Steinhagen der Haushaltsjahre 2012-2016
(Veröffentlicht am 25.04.2022) - Haushaltssatzung der Gemeinde Zarrendorf für das Haushaltsjahr 2022
(Veröffentlicht am 13.12.2021) - Haushaltssatzung der Gemeinde Zarrendorf für das Haushaltsjahr 2021
(Veröffentlicht am 15.12.2020) - Haushaltssatzung der Gemeinde Zarrendorf für das Haushaltsjahr 2020
- Haushaltssatzung der Gemeinde Zarrendorf für das Haushaltsjahr 2019
- Haushaltssatzung-der-Gemeinde-Zarrendorf-für-das-Haushaltsjahr-2018.pdf
- Haushaltssatzung-der-Gemeinde-Zarrendorf-für-das-Jahr-2017.pdf
- Haushaltssatzung-der-Gemeinde-Zarrendorf-für-das-Kalenderjahr-2016.pdf
- Haushaltssatzung-der-Gemeinde-Zarrendorf-2015.pdf
Jahresabschlüsse
Jahresabschluss 2017 - veröffentlicht am: 06.01.2022
Jahresabschluss 2016 - veröffentlicht am: 01.12.2020
Jahresabschluss 2015 - veröffentlicht am: 01.12.2020
Jahresabschluss 2014
Jahresabschluss 2013
Beteiligungsbericht der Gemeinde Zarrendorf für das Haushaltsjahr 2020 - veröffentlicht am 06.10.2021
Beteiligungsbericht der Gemeinde Zarrendorf für das Haushaltsjahr 2019 - veröffentlicht am 21.12.2020
Räumlichkeiten für private Feiern oder Veranstaltungen
Die Gemeinde Zarrendorf bietet für die ganztägige Nutzung für Veranstaltungen (Feiern, Jubiläen etc.) folgende Räumlichkeiten zur Anmietung an: