Gemeinde Wendorf
Zur Gemeinde Wendorf gehören die Dörfer Groß- und Neu-Lüdershagen, Zitterpenningshagen, Teschenhagen und Wendorf. Die Lage der Gemeinde, unmittelbar vor den Toren der Hansestadt Stralsund, beeinflusste seit der urkundlichen Ersterwähnung 1285 maßgeblich die wirtschaftliche Entwicklung des Gebietes. Im Laufe der Geschichte hatten die Dörfer der Gemeinde Wendorf wegen der Nähe zur umkämpften Festung Stralsund mehrmals besonders zu leiden. Nach der Belagerung Stralsunds durch Wallenstein im Dreißigjährigen Krieg, der Belagerung durch den Großen Kurfürsten 1675 – 78 und nach dem Nordischen Krieg waren die Dörfer Teschenhagen, Wendorf und Zitterpenningshagen nach jahrelangen Kriegseinwirkungen mehrere Jahre lang verwüstet. Die Bevölkerung war entweder gestorben, geflohen oder verjagt worden. Aber immer wieder wurde ein Neuanfang gewagt.
Heute stellt die Nähe der Stadt eine besondere Chance für die wirtschaftliche Entwicklung dar. Die Einwohnerzahl in der Gemeinde hat sich nach 1990 beinahe verdreifacht. In Neu-Lüdershagen ist ein kleines ruhiges Wohngebiet mit 120 Wohneinheiten entstanden.
Ein Gewerbegebiet von etwa 100 ha, das nach 1990 durch die Entwicklungsgesellschaft der Gemeinde geplant und erschlossen wurde, befindet sich im Norden des Territoriums und grenzt unmittelbar an das Stralsunder Stadtgebiet. Hier haben sich in den letzten Jahren fast 100 Firmen angesiedelt, die das Leben der Gemeinde beeinflussen.
Für die Jugend der Gemeinde ist in Neu-Lüdershagen ein Sportplatz neu gestaltet worden. Ein gemütlicher Grillplatz, ein Spielplatz für die Kleinen und eine große Festwiese laden zu fröhlichem Treiben ein. Die freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verfügt seit 2002 über ein neues Gerätehaus, hier steht auch ein Raum für öffentliche Veranstaltungen zur Verfügung.
Übernachtungsmöglichkeit und gastronomische Versorgung bietet die Pension „Apfelblüte“ im Ortsteil Groß-Lüdershagen an. In Wendorf wird ein Reiterhof betrieben, der für einheimische wie touristische Gäste Angebote vorhält.
Veröffentlicht am 04.10.2024
Veröffentlicht am 23.09.2024
Veröffentlicht am 13.08.2024
Veröffentlicht am 30.07.2024
Veröffentlicht am 14.06.2024
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Groß Kordshagen.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Jakobsdorf.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Lüssow.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Niepars.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Pantelitz.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Steinhagen.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Wendorf.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Zarrendorf.pdf
Veröffentlicht am 14.06.2024
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Groß Kordshagen.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Jakobsdorf.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Lüssow.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Niepars.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Pantelitz.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Steinhagen.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Wendorf.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Zarrendorf.pdf
Veröffentlicht am 10.06.2024
Veröffentlicht am 07.06.2024
Veröffentlicht am 03.06.2024
Veröffentlicht am 28.05.2024
Veröffentlicht am 23.05.2024
Veröffentlicht am 07.05.2024
Veröffentlicht am 18.04.2024
Veröffentlicht am 15.04.2024
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Kordshagen.pdf
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung Gemeinde Jakobsdorf.pdf
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung Gemeinde Lüssow.pdf
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung Gemeinde Niepars.pdf
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung Gemeinde Pantelitz.pdf
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung Gemeinde Steinhagen.pdf
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung Gemeinde Wendorf.pdf
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung Gemeinde Zarrendorf.pdf
Veröffentlicht am 21.03.2024
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Veröffentlicht am 01.03.2024
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Veröffentlicht am 20.02.2024
Veröffentlicht am 19.02.2024
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Veröffentlicht am 18.01.2024
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Veröffentlicht am 22.12.2023
Veröffentlicht am 10.11.2023
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Veröffentlicht am 22.12.2022
Veröffentlicht am 06.12.2022
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Veröffentlicht am 17.05.2022
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Veröffentlicht am 06.01.2022
Veröffentlicht am 14.12.2021
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Veröffentlicht am 02.12.2020
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Veröffentlicht am 06.11.2020
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Veröffentlicht am 18.06.2020
Veröffentlicht am 15.04.2020
Veröffentlicht am 09.03.2020
Veröffentlicht am 18.02.2020
Veröffentlicht am 03.02.2020
Veröffentlicht am 05.12.2019
Veröffentlicht am 16.09.2019
Veröffentlicht am 15.05.2019
Veröffentlicht am 14.05.2018
Veröffentlicht am 22.12.2017
Veröffentlicht am 06.03.2017
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Veröffentlicht am 28.12.2016
Veröffentlicht am 06.07.2016
Veröffentlicht am 11.04.2016
Veröffentlicht am 02.04.2015
Veröffentlicht am 07.07.2014
Veröffentlicht am 24.06.2014
Veröffentlicht am 28.11.2013
Veröffentlicht am 17.07.2012
Veröffentlicht am 20.02.2012
Veröffentlicht am 11.08.2011
Veröffentlicht am 23.03.2011
Veröffentlicht am 03.11.2010
Veröffentlicht am 03.11.2010
Veröffentlicht am 25.11.2008
Veröffentlicht am 27.03.2008
Veröffentlicht am 04.12.2007
Veröffentlicht am 07.03.2007
Veröffentlicht am 16.01.2007
Veröffentlicht am 05.01.2006
Veröffentlicht am 05.01.2006
Veröffentlicht am 14.09.2005
Veröffentlicht am 12.05.2004
Veröffentlicht am 25.11.2003
Veröffentlicht am 24.09.2001
Veröffentlicht am 14.05.2001
Veröffentlicht am 09.01.2001
Veröffentlicht am 01.12.1997
- Abwassergebührensatzung-der-Gemeinde-Wendorf
(Veröffentlicht am 03.11.2010)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Erschließungsbeitragssatzung-der-Gemeinde-Wendorf-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Feuerwehrgebührensatzung-der-Gemeinde-Wendorf-1.-Änderung.pdf
(Veröffentlicht am 27.03.2008)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wendorf
(Veröffentlicht am 30.07.2024)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - Hauptsatzung der Gemeinde Wendorf - LESEFASSUNG vom 19.04.2023
(Veröffentlicht am 01.06.2023)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - Hauptsatzung der Gemeinde Wendorf
(Veröffentlicht am 09.03.2020)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wendorf
(Veröffentlicht am 17.05.2022)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wendorf vom 19.04.2023
(Veröffentlicht am 01.06.2023)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Hebesatzsatzung-der-Gemeinde-Wendorf-2016
(Veröffentlicht am 11.04.2016)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - Hebesatzsatzung-der-Gemeinde-Wendorf-2017
(Veröffentlicht am 06.03.2017)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Kostenersatzsatzung für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wendorf
(Veröffentlicht am 04.10.2024)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Niederschlagswasserbeitragssatzung-der-Gemeinde-Wendorf-Ortsteil-Groß-Lüdershagen-Gewerbegebiet
(Veröffentlicht am 20.02.2012)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Wendorf (Abwasserbeseitigungssatzung)
(Veröffentlicht am 14.12.2021)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung über die Entschädigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Wendorf
(Veröffentlicht am 31.10.2022)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- LESEFASSUNG der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Wendorf- Stand 01.01.2024
(Veröffentlicht am 21.12.2023)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - Satzung-über-die-Erhebung-einer-Hundesteuer-in-der-Gemeinde-Wendorf.pdf
(Veröffentlicht am 22.12.2017)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 1. Änderung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Wendorf (Inkrafttreten zum 01.01.2024)
(Veröffentlicht am 28.09.2023)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes "Barthe/Küste"
(Veröffentlicht am 05.12.2019)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 1. Satzungsänderung der Gemeinde Wendorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes "Barthe/Küste" und "Ryck-Ziese"
(Veröffentlicht am 04.01.2021)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 2. Satzungsänderung der Gemeinde Wendorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes "Barthe/Küste" und "Ryck-Ziese"
(Veröffentlicht am 16.02.2024)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung-über-die-Erhebung-von-Kostenerstattungsbeiträgen-nach-§§-135-a-135-c-BauGB-der-Gemeinde-Wendorf.pdf
(Veröffentlicht am 28.12.2016)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Schmutzwasserbeitragssatzung-der-Gemeinde-Wendorf-Ortsteile-Neu-Lüdershagen-Groß-Lüdershagen-mit-Gewerbegebiet
(Veröffentlicht am 23.03.2011)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Sondernutzungsgebührensatzung.pdf
(Veröffentlicht am 05.01.2006)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 1. Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung vom 23.12.2022
(Veröffentlicht am 02.01.2023)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Sondernutzungssatzung-öffentlicher-Straßen-Wege-und-Plätze-der-Gemeinde-Wendorf
(Veröffentlicht am 05.01.2006)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Straßenbaubeitragssatzung-der-Gemeinde-Wendorf
(Veröffentlicht am 07.03.2007)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Straßenreinigungssatzung-der-Gemeinde-Wendorf
(Veröffentlicht am 12.05.2004)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Haushaltssatzungen
- Korrektur Haushaltssatzung der Gemeinde Wendorf für die Haushaltsjahre 2023 und 2024
(Veröffentlicht am 27.02.2023) - Haushaltssatzung der Gemeinde Wendorf für die Haushaltsjahre 2023 und 2024
(Veröffentlicht am 06.12.2022) - Haushaltssatzung der Gemeinde Wendorf für die Haushaltsjahre 2021 und 2022
(Veröffentlicht am 02.12.2020) - Haushaltssatzung der Gemeinde Wendorf für das Haushaltsjahr 2020
- Haushaltssatzung der Gemeinde Wendorf für das Haushaltsjahr 2019
- Haushaltssatzung-der-Gemeinde-Wendorf-für-das-Haushaltsjahr-2018.pdf
- Haushaltssatzung-der-Gemeinde-Wendorf-für-das-Haushaltsjahr-2016.pdf
- Haushaltssatzung-der-Gemeinde-Wendorf-2015.pdf
Jahresabschlüsse
Jahresabschluss 2020 - veröffentlicht am 23.05.2024
Jahresabschluss 2019 - veröffentlicht am 28.06.2023
Jahresabschluss 2018 - veröffentlicht am 06.12.2022
Jahresabschluss 2017 - veröffentlicht am 06.01.2022
Jahresabschluss 2016
Jahresabschluss 2015
Jahresabschluss 2014
Jahresabschluss 2013
- Spendenbericht der Gemeinde Wendorf für das Jahr 2023 (veröffentlicht am 19.02.2024)
- Spendenbericht der Gemeinde Wendorf für das Jahr 2022 (veröffentlicht am 12.01.2023)
- Spenden für das Jahr 2021: keine
- Spendenbericht der Gemeinde Wendorf für das Jahr 2020
- Spendenbericht der Gemeinde Wendorf für das Jahr 2019
- Spendenbericht der Gemeinde Wendorf für das Jahr 2018
Beteiligungsbericht der Gemeinde Wendorf für das Haushaltsjahr 2022 - veröffentlicht am 20.11.2023
Beteiligungsbericht der Gemeinde Wendorf für das Haushaltsjahr 2021 - veröffentlicht am 02.11.2022
Beteiligungsbericht der Gemeinde Wendorf für das Haushaltsjahr 2020 - veröffentlicht am 06.10.2021
Beteiligungsbericht der Gemeinde Wendorf für das Haushaltsjahr 2019 - veröffentlicht am 21.12.2020