Schulen und Kitas

Ihr Ansprechpartner im Amt

Frau M. Mäckelburg
Telefon: 038321/ 661-15
E-Mail: kita-schule@amt-niepars.de

 

Bildung und Teilhabe

Wann besteht ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe?
Anspruch auf Leistungen für Bildung (eintägige Ausflüge, mehrtägige Fahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung und Mittagsverpflegung) haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Sozialgeld bzw. Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Weiter Informationen erhalten Sie in den Dokumenten die wir Ihnen in der linken Spalte dieser Seite anbieten.

Sondernews
Bitte beachten

Öffentliche Bekanntmachung des Einwohnermeldeamtes - Widerspruchsrecht gegen Meldeauskünfte in besonderen Fällen
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Mitteilung des Ordnungsamtes - Einfangen und kastrieren von freilebenden Katzen
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