Amt Niepars
Gartenstraße 69b
18442 Niepars

Tel.: 038321/661-0
Fax: 038321/661-799
E-Mail: info@amt-niepars.de

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo:  09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr

   

  

     

   

Willkommen

Das Amt Niepars befindet sich im Nordosten des Landkreises Vorpommern-Rügen in Mecklenburg-Vorpommern, dem nördlichsten Landkreis des Festlandes im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern (noch nördlicher liegt  der Landkreis Rügen). Die 6 Gemeinden Niepars, Pantelitz, Kummerow, Groß Kordshagen, Lüssow und Neu Bartelshagen haben sich im Jahre 1991 (01. Juli) zu einem Amt zur Erledigung ihrer Verwaltungsaufgaben und -geschäfte zusammengeschlossen.

Die Gemeinden Steinhagen und Jakobsdorf sind am 01.04.1992 dem Amt beigetreten, sowie die Gemeinde Wendorf am 01.08.1992. Zarrendorf gehört seit dem 01. Januar 2004 zum Amt.

Im Zuge einer Fusionierung am 26.09.2019 haben sich die Gemeinden Kummerow und Neu Bartelshagen der Gemeinde Niepars angeschlossen. Somit verwaltet das Amt Niepars 8 Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 9721 (Stand: 31.12.2022).

Der Sitz der Verwaltung ist in der Gemeinde Niepars.

MV-Serviceportal

Aktuelles

Digitale Verwaltungsleistungen

Ob zum Beispiel Geburtsurkunden, Führungszeugnisse, Wohnsitzanmeldung oder Hundesteuer-An-/Ab- und Ummeldungen können Sie bereits online beantragen.

Elektronische Rechnung (X-Rechnung)

Informationen über die Pflicht zur Abgabe von elektronischen Rechnungen im XML-Format ab dem 01.04.2023

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass für das Amt Niepars mit den amtsangehörigen Gemeinden Groß Kordshagen, Jakobsdorf, Lüssow, Niepars, Pantelitz, Steinhagen, Wendorf und Zarrendorf die Regelungen laut ERechVO M-V maßgebend sind. Unabhängig vom Auftragswert müssen Rechnungen an öffentliche Auftraggeber*innen in Mecklenburg-Vorpommern elektronisch übermittelt werden.

Deshalb möchten wir Sie bitten, zukünftige an uns gerichtete Rechnungen im XML-Format, über die zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) einzureichen. Im Rahmen einer Übergangsfrist, deren Gültigkeit sich bis zum 31.10.2023 bemisst, werden die bisherigen Rechnungsübermittlungskanäle auch weiterhin genutzt werden können. Achten Sie bitte bei der unmittelbaren Rechnungsstellung auf die ordnungsgemäße Verwendung der spezifischen Leitweg-ID's des Amtes und der amtangehörigen Gemeinden. Entscheidend ist hier der Inhalt des Verwendungszwecks. Leistungen, die gegenüber einer Gemeinde erbracht wurden, sind auch über die gemeindespezifische Leitweg-ID einzureichen.

Ab dem 01.11.2023 werden wir eine ausschließliche Rechnungszustellung über die OZG-RE Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei anstreben. Unternehmungen, die dann noch andersformatige Rechnungen zustellen, müssen im Einzelfall mit dem Umstand einer Rechnungszurückweisung rechnen. Diesbezüglich wird dann durch das Amt eine direkte Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Unternehmen erfolgen.

Weitere Informationen und die Leitweg-ID´s finden Sie hier unter: Amtsverwaltung - Bekanntmachungen - Finanzen - Elektronische Rechnung (X-Rechnung)

 

A. Nickel
Leiterin Finanzen

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