Gemeinde Groß Kordshagen
Reizvoll und ruhig am Bodden, zwischen den Urlaubsparadiesen Rügen und Fischland-Darß-Zingst, zwischen Hansestadt Stralsund und Vinetastadt Barth, liegt die Gemeinde Groß Kordshagen. Die L21, hier teils noch prachtvolle Allee, verbindet die beiden Ortsteile. Zu den Schmuckstücken der landwirtschaftlich geprägten Dörfer gehören die kleine mittelalterliche Marienkirche in Flemendorf mit ihren außergewöhnlichen Wandmalereien und das denkmalgeschützte Guthaus in Groß Kordshagen mit Café und Garten. Feriengäste schätzen aber auch die günstige Lage der Gemeinde als Ausgangspunkt für Ausflüge an die schönsten Ostseestrände und Attraktionen der Region. Direkt am Nationalpark "Vorpommersche Boddenlandschaft" mit Anschluss an den Ostseeradfernweg entwickelt sich hier ein sanfter, umweltfreundlicher Tourismus, der zu naturnahen Erlebnissen wie Angeln, Baden, Bootfahren, Spazierengehen, Radfahren oder Reiten einlädt.
Höhepunkt im Herbst ist die Kranichrast, wenn täglich Tausende der hier weidenden "Vögel des Glücks" trompetend ihre spektakulären Netze in den Himmel über Groß Kordshagen zeichnen.
Groß Kordshagen liegt in Sichtweite der Grabow, dem größten der vier Bodden, die sich zwischen Festland und der Halbinsel Fischland/ Darß/Zingst gebildet haben. Die seichten Gewässer mit ihren Schilf bewachsenen Ufern werden auch “Lagunen der Ostsee” genannt. Angler, Wasserwanderer, Badefreunde oder Surfer können die Grabow vom lauschigen Flemendorfer Hafen oder der nahen Badestelle aus kennen lernen. Reiter und Radler genießen die Felder, Wälder, Wiesen und die Weite der Boddenlandschaft zwischen Barth und Barhöft, die sich ohne größere Steigungen erfahren lässt.
Das kleine Windrad am Boddendeich zwischen Groß Kordshagen und Flemendorf, einst zur Entwässerung des Landes an der Ostsee genutzt, ist heute ein technisches Denkmal und zur bekannten Wegmarke geworden. Im Frühling geben Lerche, Nachtigall, Frosch und Kröte ihr Konzert; Weißstorch und Graugans, Kiebitz und Kranich, Reiher, Eule und Adler lassen sich regelmäßig blicken. Der angrenzende Nationalpark “Vorpommersche Boddenlandschaft” mit seinen seltenen Pflanzen und Vogelarten ist nicht nur für Naturliebhaber und Fotofreunde ein Geheimtipp. Biologische und konventionelle Landwirtschaft, Milchhof, Schafzucht, Federvieh, Pferdehaltung, Nutzgärten und Streuobstwiesen prägen das dörfliche Bild. Handwerk und Dienstleistung finden sich ebenso in der Gemeinde wie Ferienwohnungen und -häuser.
Ihren Beitrag zur Freizeitgestaltung leisten der Fußball- und Angelverein, eine Radlergruppe und natürlich die Freiwillige Feuerwehr, die seit 1928 für den Brandschutz verantwortlich ist und den Weihnachtsmarkt betreut. Anfang Mai feiert die Kirchengemeinde ihr Frühlingsfest. Die Bäume für den Dachstuhl der Flemendorfer Marienkirche wurden im Jahre 1382 in Südschweden oder auf Gotland eingeschlagen, bei den 1937 freigelegten Wandmalereien überraschten seltene und außergewöhnliche Motive: Schlange und Einhorn wurden vor wenigen Jahren restauriert und können nach Vereinbarung besichtigt werden. Aber auch der barocke Taufengel und die Grüneberg-Orgel verdienen besondere Beachtung.
Veröffentlicht am 13.08.2024
Veröffentlicht am 14.06.2024
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Groß Kordshagen.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Jakobsdorf.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Lüssow.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Niepars.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Pantelitz.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Steinhagen.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Wendorf.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Zarrendorf.pdf
Veröffentlicht am 14.06.2024
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Groß Kordshagen.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Jakobsdorf.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Lüssow.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Niepars.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Pantelitz.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Steinhagen.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Wendorf.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Zarrendorf.pdf
Veröffentlicht am 10.06.2024
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Veröffentlicht am 28.05.2024
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Veröffentlicht am 18.04.2024
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- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Kordshagen.pdf
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung Gemeinde Jakobsdorf.pdf
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung Gemeinde Lüssow.pdf
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung Gemeinde Niepars.pdf
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung Gemeinde Pantelitz.pdf
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung Gemeinde Steinhagen.pdf
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung Gemeinde Wendorf.pdf
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung Gemeinde Zarrendorf.pdf
Veröffentlicht am 21.03.2024
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Veröffentlicht am 01.11.2010
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Veröffentlicht am 07.11.2007
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Veröffentlicht am 23.11.2005
Veröffentlicht am 23.11.2005
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Veröffentlicht am 04.08.2004
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Veröffentlicht am 10.11.2003
Veröffentlicht am 06.09.2001
Veröffentlicht am 16.08.2001
Veröffentlicht am 29.11.2000
Veröffentlicht am 12.11.1997
Bürger- und Ratsinformationssystem
Über das Bürger- und Ratsinformationssytem haben Sie die Möglichkeit, sich über die öffentlichen Sitzungen, Vorlagen, Beschlussergebnisse und über die Arbeit der Gemeindevertretung sowie der Ausschüsse zu informieren.
Hierzu gehen Sie bitte auf den nachstehenden Link: Bürger- und Ratsinformationssystem
Sollten Sie Rückfragen zur Handhabung haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
- Abwassersatzung - Satzung der Gemeinde Groß Kordshagen über die Abwasserbeseitigung
(Veröffentlicht am 01.11.2010)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Erschließungsbeitragssatzung
(Veröffentlicht am 22.09.1997)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Hauptsatzung der Gemeinde Groß Kordshagen - LESEFASSUNG (Stand 14.03.2024)
(Veröffentlicht am 14.03.2024)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - Hauptsatzung der Gemeinde Groß Kordshagen
(Veröffentlicht am 29.09.2020)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 1 .Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Kordshagen
(Veröffentlicht am 01.07.2021)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Kordshagen
(Veröffentlicht am 27.04.2022)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Kordshagen
(Veröffentlicht am 14.03.2024)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung-über-die-Entschädigung-von-Funktionsträgern-der-Freiwilligen-Feuerwehr-Groß-Kordshagen.pdf
(Veröffentlicht am 24.06.2014)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - Satzung-über-die-Entschädigung-von-Funktionsträgern-der-Freiwilligen-Feuerwehr-Groß-Kordshagen-1.-Änderung
(Veröffentlicht am 10.05.2016)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- LESEFASSUNG der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Groß Kordshagen - Stand 01.01.2024
(Veröffentlicht am 21.12.2023)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - Satzung-über-die-Erhebung-einer-Hundesteuer-in-der-Gemeine-Groß-Kordshagen
(Veröffentlicht am 03.01.2018)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 1. Änderung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Groß Kordshagen (Inkrafttreten am 01.01.2024)
(Veröffentlicht am 28.09.2023)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Schmutzwasserbeseitigungssatzung-des-Ortsteils-Flemendorf
(Veröffentlicht am 26.02.2014)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - Schmutzwasserbeseitigungssatzung-des-Ortsteils-Flemendorf-01.Änderungssatzung
(Veröffentlicht am 17.09.2014)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Schmutzwasserbeseitigung des Ortsteils Groß Kordshagen in der Gemeinde Groß Kordshagen (Schmutzwasserbeitragssatzung)
(Veröffentlicht am 17.08.2005)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung-über-die-Erhebung-von-Gebühren-und-sonstigen-Entgelten-für-die-Leistungen-der-FFw-der-Gemeinde-Groß-Kordshagen-1.-Änderung
(Veröffentlicht am 11.06.2008)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- LESEFASSUNG der Satzung der Gemeinde Groß Kordshagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes "Barthe/Küste" - Stand 01.01.2024
(Veröffentlicht am 21.12.2023)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Barthe Küste - Groß Kordshagen.pdf
(Veröffentlicht am 04.12.2020)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 1. Änderungssatzung der Gemeinde Groß Kordshagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes "Barthe/Küste" (Inkrafttreten: 01.01.2024)
(Veröffentlicht am 21.12.2023)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Groß Kordshagen ab dem Jahr 2024
(Veröffentlicht am 21.12.2023)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - Hebesatzsatzung-Gross-Kordshagen-2018
(Veröffentlicht am 30.01.2018)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - Hebesatzsatzung-Gross-Kordshagen-2016
(Veröffentlicht am 09.12.2015)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - Hebesatzsatzung-Gross-Kordshagen
(Veröffentlicht am 28.04.2015)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Sondernutzungsgebührensatzung öffentliche Straßen, Wege und Plätze der Gemeinde Groß Kordshagen.pdf
(Veröffentlicht am 23.11.2005)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Sondernutzungssatzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze im Gebiet der Gemeinde Groß Kordshagen
(Veröffentlicht am 23.11.2005)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Straßenausbaubeitragssatzung
(Veröffentlicht am 04.08.2004)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Straßenreinigungssatzung
(Veröffentlicht am 21.07.2004)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Haushaltssatzungen
- Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Kordshagen für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
(Veröffentlicht am 14.12.2023) - Bericht des Gemeindeprüfungsamtes des Landkreises Vorpommern-Rügen über die überörtliche Prüfung der Haushaltsjahre 2012-2016 der Gemeinde Groß Kordshagen
(Veröffentlicht am 18.02.2022) - Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Kordshagen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023
(Veröffentlicht am 13.01.2022) - Haushaltssatzung-der-Gemeinde-Groß-Kordshagen-für-das-Haushaltsjahr-2021
(Veröffentlicht am 09.12.2020) - Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Kordshagen für das Haushaltsjahr 2020
- Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Kordshagen für das Haushaltsjahr 2019
- Haushaltssatzung-der-Gemeinde-Groß-Kordshagen-für-das-Haushaltsjahr-2018.pdf
- Haushaltsatzung-der-Gemeinde-Groß-Kordshagen-für-das-Haushaltsjahr-2017.pdf
- Haushaltssatzung-der-Gemeinde-Groß-Kordshagen-für-das-Haushaltsjahr-2016.pdf
- 1.-Nachtragshaushalt-der-Gemeinde-Groß-Kordshagen-2015.pdf
- Haushaltssatzung-der-Gemeinde-Groß-Kordshagen-2015.pdf
Jahresabschlüsse
Jahresabschluss 2020 - veröffentlicht am 07.03.2024
Jahresabschluss 2019 - veröffentlicht am 22.06.2023
Jahresabschluss 2018 - veröffentlicht am 11.07.2022
Jahresabschluss 2017 - veröffentlicht am 04.01.2022
Jahresabschluss 2016 - veröffentlicht am 09.12.2020
Jahresabschluss 2015
Jahresabschluss 2014
Jahresabschluss 2013
- Spendenbericht der Gemeinde Groß Kordshagen für das Jahr 2023 (veröffentlicht am 19.02.2024)
- Spendenbericht der Gemeinde Groß Kordshagen für das Jahr 2022 (veröffentlicht am 12.01.2023)
- Spendenbericht der Gemeinde Groß Kordshagen für das Jahr 2021 (veröffentlicht am 25.01.2022)
- Spendenbericht der Gemeinde Groß Kordshagen für das Jahr 2020
- Spendenbericht der Gemeinde Groß Kordshagen für das Jahr 2019
- Spendenbericht der Gemeinde Groß Kordshagen für das Jahr 2018
Beteiligungsbericht der Gemeinde Groß Kordshagen für das Haushaltsjahr 2022 - veröffentlicht am 20.11.2023
Beteiligungsbericht der Gemeinde Groß Kordshagen für das Haushaltsjahr 2021 - veröffentlicht am 02.11.2022
Beteiligungsbericht der Gemeinde Groß Kordshagen für das Haushaltsjahr 2020 - veröffentlicht am 06.10.2021
Beteiligungsbericht der Gemeinde Groß Kordshagen für das Haushaltsjahr 2019 - veröffentlicht am 21.12.2020