Gemeinde Groß Kordshagen
Reizvoll und ruhig am Bodden, zwischen den Urlaubsparadiesen Rügen und Fischland-Darß-Zingst, zwischen Hansestadt Stralsund und Vinetastadt Barth, liegt die Gemeinde Groß Kordshagen. Die L21, hier teils noch prachtvolle Allee, verbindet die beiden Ortsteile. Zu den Schmuckstücken der landwirtschaftlich geprägten Dörfer gehören die kleine mittelalterliche Marienkirche in Flemendorf mit ihren außergewöhnlichen Wandmalereien und das denkmalgeschützte Guthaus in Groß Kordshagen mit Café und Garten. Feriengäste schätzen aber auch die günstige Lage der Gemeinde als Ausgangspunkt für Ausflüge an die schönsten Ostseestrände und Attraktionen der Region. Direkt am Nationalpark "Vorpommersche Boddenlandschaft" mit Anschluss an den Ostseeradfernweg entwickelt sich hier ein sanfter, umweltfreundlicher Tourismus, der zu naturnahen Erlebnissen wie Angeln, Baden, Bootfahren, Spazierengehen, Radfahren oder Reiten einlädt.
Höhepunkt im Herbst ist die Kranichrast, wenn täglich Tausende der hier weidenden "Vögel des Glücks" trompetend ihre spektakulären Netze in den Himmel über Groß Kordshagen zeichnen.
Groß Kordshagen liegt in Sichtweite der Grabow, dem größten der vier Bodden, die sich zwischen Festland und der Halbinsel Fischland/ Darß/Zingst gebildet haben. Die seichten Gewässer mit ihren Schilf bewachsenen Ufern werden auch “Lagunen der Ostsee” genannt. Angler, Wasserwanderer, Badefreunde oder Surfer können die Grabow vom lauschigen Flemendorfer Hafen oder der nahen Badestelle aus kennen lernen. Reiter und Radler genießen die Felder, Wälder, Wiesen und die Weite der Boddenlandschaft zwischen Barth und Barhöft, die sich ohne größere Steigungen erfahren lässt.
Das kleine Windrad am Boddendeich zwischen Groß Kordshagen und Flemendorf, einst zur Entwässerung des Landes an der Ostsee genutzt, ist heute ein technisches Denkmal und zur bekannten Wegmarke geworden. Im Frühling geben Lerche, Nachtigall, Frosch und Kröte ihr Konzert; Weißstorch und Graugans, Kiebitz und Kranich, Reiher, Eule und Adler lassen sich regelmäßig blicken. Der angrenzende Nationalpark “Vorpommersche Boddenlandschaft” mit seinen seltenen Pflanzen und Vogelarten ist nicht nur für Naturliebhaber und Fotofreunde ein Geheimtipp. Biologische und konventionelle Landwirtschaft, Milchhof, Schafzucht, Federvieh, Pferdehaltung, Nutzgärten und Streuobstwiesen prägen das dörfliche Bild. Handwerk und Dienstleistung finden sich ebenso in der Gemeinde wie Ferienwohnungen und -häuser.
Ihren Beitrag zur Freizeitgestaltung leisten der Fußball- und Angelverein, eine Radlergruppe und natürlich die Freiwillige Feuerwehr, die seit 1928 für den Brandschutz verantwortlich ist und den Weihnachtsmarkt betreut. Anfang Mai feiert die Kirchengemeinde ihr Frühlingsfest. Die Bäume für den Dachstuhl der Flemendorfer Marienkirche wurden im Jahre 1382 in Südschweden oder auf Gotland eingeschlagen, bei den 1937 freigelegten Wandmalereien überraschten seltene und außergewöhnliche Motive: Schlange und Einhorn wurden vor wenigen Jahren restauriert und können nach Vereinbarung besichtigt werden. Aber auch der barocke Taufengel und die Grüneberg-Orgel verdienen besondere Beachtung.
- Öffentliche Bekanntmachung zu Mehrjahressteuer-/Gebührenbescheiden des Amtes Niepars - (veröffentlicht am 06.01.2022)
- Förderprojekt - Herstellung der Barrierefreiheit von 6 Bushaltestellen in der Gemeinde Groß Kordshagen
- (veröffentlicht am 10.03.2021)
- Öffentliche Bekanntmachung zu Mehrjahressteuerbescheiden des Amtes Niepars - (veröffentlicht am 19.01.2021)
Bürger- und Ratsinformationssystem
Über das Bürger- und Ratsinformationssytem haben Sie die Möglichkeit, sich über die öffentlichen Sitzungen, Vorlagen, Beschlussergebnisse und über die Arbeit der Gemeindevertretung sowie der Ausschüsse zu informieren.
Hierzu gehen Sie bitte auf den nachstehenden Link: Bürger- und Ratsinformationssystem
Sollten Sie Rückfragen zur Handhabung haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
- Abwasserbeseitigungssatzung-der-Gemeinde-Groß-Kordshagen4.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Abwasserbeseitigungssatzung-der-Gemeinde-Groß-Kordshagen4.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Abwassergebührensatzung-der-Gemeinde-Groß-Kordshagen4.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Erschließungsbeitragssatzung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Hauptsatzung der Gemeinde Groß Kordshagen - LESEFASSUNG
(Veröffentlicht am 27.04.2022)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - Hauptsatzung der Gemeinde Groß Kordshagen.pdf
(Veröffentlicht am 29.09.2020)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 1 .Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Kordshagen
(Veröffentlicht am 01.07.2021)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Kordshagen
(Veröffentlicht am 27.04.2022)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Hebesatzsatzung-Gross-Kordshagen.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Hebesatzsatzung-Gross-Kordshagen-2016.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Hebesatzsatzung-Gross-Kordshagen-2018.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung-über-die-Entschädigung-von-Funktionsträgern-der-Freiwilligen-Feuerwehr-Groß-Kordshagen.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung-über-die-Entschädigung-von-Funktionsträgern-der-Freiwilligen-Feuerwehr-Groß-Kordshagen-1.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung-über-die-Erhebung-einer-Hundesteuer-in-der-Gemeine-Groß-Kordshagen.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Schmutzwasserbeseitigungssatzung-des-Ortsteils-Flemendorf.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Schmutzwasserbeseitigungssatzung-des-Ortsteils-Flemendorf-01.Änderungssatzung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung-über-die-Erhebung-von-Gebühren-und-sonstigen-Entgelten-für-die-Leistungen-der-FFw-der-Gemeinde-Groß-Kordshagen-1.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Barthe Küste - Groß Kordshagen.pdf
(Veröffentlicht am 04.12.2020)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Sondernutzungsgebührensatzung öffentliche Straßen, Wege und Plätze der Gemeinde Groß Kordshagen.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Sondernutzungssatzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze im Gebiet der Gemeinde Groß Kordshagen.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Straßenausbaubeitragssatzung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Straßenreinigungssatzung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Stundungs-Niederschlagungs-und-Erlasssatzung-der-Gemeinde-Groß-Kordshagen2.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Groß-Kordshagen.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Groß-Kordshagen-01.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Groß-Kordshagen-02.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Groß-Kordshagen-03.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Groß-Kordshagen-04.-Änderung2.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Groß-Kordshagen-05.-Änderung3.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Groß-Kordshagen-06.-Änderung2.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Groß-Kordshagen-07.-Änderung1.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Groß-Kordshagen-08.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Groß-Kordshagen-09.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Groß-Kordshagen-10.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Groß-Kordshagen-11.-Änderung7.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Groß-Kordshagen-12.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Groß-Kordshagen-13.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Groß-Kordshagen-14.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Groß-Kordshagen-15.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Haushaltssatzungen
- Bericht des Gemeindeprüfungsamtes des Landkreises Vorpommern-Rügen über die überörtliche Prüfung der Haushaltsjahre 2012-2016 der Gemeinde Groß Kordshagen
(Veröffentlicht am 18.02.2022) - Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Kordshagen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023
(Veröffentlicht am 13.01.2022)