Kämmerei

Leiterin der Kämmerei:
Frau A. Nickel

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo:  09:00 - 12:00 Uhr
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Bekanntmachungen des Sachgebietes Finanzen

Allgemeine Bekanntmachungen
Elektronische Rechnung (XRechnung)

Elektronische Rechnung (X-Rechnung)

Informationen über die Pflicht zur Abgabe von elektronischen Rechnungen im XML-Format ab dem 01.04.2023

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass für das Amt Niepars mit den amtsangehörigen Gemeinden Groß Kordshagen, Jakobsdorf, Lüssow, Niepars, Pantelitz, Steinhagen, Wendorf und Zarrendorf die Regelungen laut ERechVO M-V maßgebend sind. Unabhängig vom Auftragswert müssen Rechnungen an öffentliche Auftraggeber*innen in Mecklenburg-Vorpommern elektronisch übermittelt werden.

Deshalb möchten wir Sie bitten, zukünftige an uns gerichtete Rechnungen im XML-Format, über die zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) einzureichen. Im Rahmen einer Übergangsfrist, deren Gültigkeit sich bis zum 31.10.2023 bemisst, werden die bisherigen Rechnungsübermittlungskanäle auch weiterhin genutzt werden können.

Achten Sie bitte bei der unmittelbaren Rechnungsstellung auf die ordnungsgemäße Verwendung der spezifischen Leitweg-ID's des Amtes und der amtangehörigen Gemeinden. Entscheidend ist hier der Inhalt des Verwendungszwecks. Leistungen, die gegenüber einer Gemeinde erbracht wurden, sind auch über die gemeindespezifische Leitweg-ID einzureichen.

Ab dem 01.11.2023 werden wir eine ausschließliche Rechnungszustellung über die OZG-RE Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei anstreben. Unternehmungen, die dann noch andersformatige Rechnungen zustellen, müssen im Einzelfall mit dem Umstand einer Rechnungszurückweisung rechnen. Diesbezüglich wird dann durch das Amt eine direkte Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Unternehmen erfolgen.

 

Allgemeines zur elektronischen Rechnung

Was ist eine elektronische Rechnung?

Rechnungen gelten als elektronisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und dieses Format eine automatische sowie elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine reine Bilddatei oder ein PDF-Dokument sind deshalb ausdrücklich keine elektronischen Rechnungen.

Zur Gewährleistung der Umsetzung des elektronischen Standards wurde die XRechnung im XML-Format entwickelt, die den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entspricht.

Ab wann müssen Aufttaggeber elektronische Rechnungen ausstellen?

Für Sie als Unternehmer/Unternehmerin (i.S. § 14 Abs. 1 BGB) besteht ab dem 01.04.2023 die Verpflichtung, ausschließlich elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber*innen auszustellen und zu übermitteln.

Wie erfolgt die Rechnungstellung?

Wie werden elektronische Rechnungen gestellt?

Die Übermittlung und der Empfang von elektronischen Rechnungen erfolgt über die zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE), die in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband elektronische Verwaltung in M-V (eGo-MV) betrieben wird.

Zunächst müssen Sie sich als Nutzer*in einmalig bei der Zentralen Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei (OZG-RE) registrieren: https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/login.

Diese Registrierung ist für Sie kostenlos. Im Anschluss können Sie Ihre Rechnungen per E-Mail einbringen, direkt hochladen oder per Weberfassung über die Internetseite der OZG-RE manuell erstellen und als XRechnung versenden.

Bei der OZG-RE hilft Ihnen die Bundesdruckerei weiter:
E-Mail: sendersupport-xrechnung@bdr.de<object style="display: inline;" type="multipart/example"></object>.
Kontaktformular: Kontakt- & Support­anfrage | E-Rechnung in der Bundesverwaltung (e-rechnung-bund.de)
Hotline: 030 25984436 (Mo. - Fr. 09:00 - 16:00 Uhr)

Welche Formate für Anlagen sind zulässig?

Es besteht die Möglichkeit, rechnungsbegründende Anlagen mit der elektronischen Rechnung zu versenden. Beachten Sie dabei bitte, dass eine Größenbeschränkung von 200 MB für das Gesamtdokument (inklusive Rechnung) besteht. Wird die entsprechende Rechnung nochmals als Anlage beigefügt, handelt es sich um eine Kopie, welche verpflichtend als solche zu kennzeichnen ist.

Folgende Formate sind für rechnungsbegründende Anlagen zulässig:

  • PDF-Dokumente,
  • Bilder (PNG, JPG),
  • Textdateien (CSV).

Eine separate Übermittlung von Anlagen an das Amt Niepars ist nicht möglich.

Welche Rechnungsbestandteile muss eine elektronische Rechnung beeinhalten?

Neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen muss eine XRechnung mindestens folgende Angaben beinhalten:

  1. Leitweg-ID,
  2. Bankverbindungsdaten,
  3. Zahlungsbedingungen,
  4. E-Mail-Adresse des Rechnungsstellenden,

Lieferantennummer und Bestellnummer, soweit vorhanden.

Leitweg-ID´s

Was ist eine Leitweg-ID?

Die Leitweg-ID ist eine eindeutige Kennungsnummer der öffentlichen Auftraggeber*innen und ermöglicht die genaue Adressierung sowie die automatische Weiterleitung einer XRechnung.

Bei einer Auftragserteilung wird Ihnen zukünftig die für den Auftrag relevante Leitweg-ID mitgeteilt.

Leitweg-ID's Amt Niepars mit Gemeinden

 
  Organisation   Leitweg-ID
  Amt Niepars   13 0 73 958-K000 - 94
  Gemeinde Groß Kordshagen (Amt Niepars)   13 0 73 036-K000 - 35
  Gemeinde Jakobsdorf (Amt Niepars)   13 0 73 041-K000 - 43
  Gemeinde Lüssow (Amt Niepars)   13 0 73 054-K000 - 25
  Gemeinde Niepars (Amt Niepars)   13 0 73 060-K000 - 54
  Gemeinde Pantelitz (Amt Niepars)   13 0 73 061-K000 - 75
  Gemeinde Steinhagen (Amt Niepars)   13 0 73 087-K000 - 39
  Gemeinde Wendorf (Amt Niepars)   13 0 73 099-K000 - 97
  Gemeinde Zarrendorf (Amt Niepars)   13 0 73 104-K000 - 08
 
Rechtliche Vorgaben und weitere Links
Grundsteuerreform
  • Bürgersprechstunde zur Grundsteuerreform durch das Finanzamt Stralsund am Dienstag, dem 24.01.2023 in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr.
    Vorherige Terminvereinbarung notwendig!
    Weitere Informationen erhalten Sie hier: Bürgersprechstunde zur Grundsteuerreform
  • Hier erhalten Sie eine Ãœbersicht über die Bodenrichtwerte im Amtsbereich Niepars für die Grundsteuererklärung 2022 zum Stichtag 01.01.2022: Ãœbersicht/Auskunft der Bodenrichtwerte (veröffentlicht am 11.07.2022)
Haushaltssatzungen

Amt Niepars

Zarrendorf

Wendorf

Steinhagen

Pantelitz

Niepars

Neu Bartelshagen

Lüssow

Kummerow

Jakobsdorf

Jahresabschlüsse

Jahresabschluss 2019 - (veröffentlicht am 28.09.2023)
Jahresabschluss 2018 - (veröffentlicht am 15.09.2022)
Jahresabschluss 2017 - (veröffentlicht am 05.01.2022)
Jahresabschluss 2016
Jahresabschluss 2015
Jahresabschluss 2014
Jahresabschluss 2013

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