Gemeinde Niepars
Die Gemeinde Niepars mit ihren 5 Ortschaften hat mit den Gemeinde Kummerow (3 Orte) und der Gemeinde Neu Bartelshagen (4 Orte) zum 26. Mai 2019 fusioniert.
Die neue Gemeinde Niepars besteht aus 12 Ortschaften und etwa 2480 Einwohner. Die Gesamtfläche beläuft sich auf ca. 65 qkm. Das Gemeindeterritorium erstreckt sich entlang der Bundesstraße 105 und der Landesstraße 21 zwischen Barth und Stralsund.
Die Hansestadt Stralsund ist neben Lübeck die bedeutendste Stadt im gesamten Ostseeraum. Seit 2002 ist die Altstadt UNESCO-Welterbe. Auf Grund der Lage ist Stralsund das Tor zur Insel Rügen, die über die Rügenbrücke und dem Rügendamm mit dieser verbunden ist. Die Kleinstadt Barth wiederum liegt vor der Halbinsel Fischland-Darß mit ihren bekannten und beliebten Badeorten Dierhagen, Wustrow, Ahrenshoop, Prerow und Zingst. Wir liegen also touristisch gesehen in der Mitte der Verkehrsachse Rügen und Darß, die über Stralsund und Barth führt.
Unsere Gemeinde ist landwirtschaftlich geprägt. Außerdem haben wir viele Handwerks- und Gewerbetreibenden, die alle in der Vergangenheit schon positiv auf sich aufmerksam gemacht haben. Aber auch sonst können wir mit Stolz auf eine gute Infrastruktur und ein aktives Gemeindeleben verweisen.
Ortsteil Niepars
Niepars ist der größte Ort in der Gemeinde.
Hier befindet sich die Amtsverwaltung der 8 amtsangehörigen Gemeinden, eine Ganztagsschule mit Turnhalle und Tartanplatz, eine Kita, eine allgemeinpraktizierende Ärztin, 2 Physiotherapien, 2 Einheiten für altersgerechtes Wohnen, eine Kirche mit Friedhof, ein Gemeindefriedhof, mehrere Vereine, (u.a. ein Sportverein, den Storchennestverein, einen Schützenverein, Verein für Demokratie und Vielfalt), ein Bücherturm und ein Jugendclub. Alle Einrichtungen sind mit Leben erfüllt.
Ortsteil Martensdorf
In Martensdorf befinden sich neben der Tankstelle und dem Gewerbegebiet mit vielen einzelnen Unternehmen, ein Netto-Markt, der günstig an der B105 liegt und der Firmensitz eines Agrarbetriebes. Das im Privatbesitz befindliche Gutshaus wird in den nächsten Jahren wieder rekonstruiert und bietet für Wohnungssuchende viele Möglichkeiten. Die Ortschaft ist durch Einfamilienhäuser geprägt, die sich aus Alt- und Neubauobjekten zusammensetzt. Im Außenbereich, früher Ort Niedermützkow, hat sich ein Bauer mit seiner Tierproduktion angesiedelt. Reste der alten Bebauung sind nicht mehr zu erkennen.
Obermützkow
Auf einer unter Denkmalschutz stehenden Gutsanlage in Obermützkow befinden sich der Reit- und Fahrverein e.V. und das Technikmuseum. Das kulturelle Leben in diesem Ort wird in erster Linie durch den Obermützkower Freizeitverein e.V. gestaltet. Auf der Gutsanlage finden verschiedene Kulturveranstaltungen statt, wie z. B. Oldtimer – Treffen, Hoffest, Reitervorführungen, Weihnachtsmarkt u.a. Die Gutsanlage selbst stammt aus der Zeit um 1750. In dem vermutlich ältesten Bestandteil der Anlage, dem Tor, ist eine Inschrift mit der Jahreszahl 1746 entdeckt worden. Auch hier wirtschaftet ein Bauer, der sich der Feldwirtschaft verschrieben hat.
Zansebuhr
In Richtung Norden liegt die Ortschaft Zansebuhr, die besonders durch ihre unter Naturschutz stehende Lindenallee von sich reden macht. Entlang der Lindenallee gibt es beidseitig Wohnbebauung. Das alte Dorf ist durch ein Gutshaus und Stallungen von der Gutsanlage geprägt.
Duvendiek
In der Ortschaft Duvendiek ist es das Naturcamp „Zu den zwei Birken“, das sehr erwähnenswert ist. Hier kann man in ruhiger romantischer Umgebung frohe Ferientage verleben oder in einem sehr ansprechenden Ambiente Feste besonderer Art feiern. In unmittelbarer Nähe ist ein kleiner Reiterhof.
Die Wohnbebauung erfolgte auch hier entlang der Straßenzüge.
Zühlendorf und Neu Bartelshagen
Die Ortsteile Zühlendorf und Neu Bartelshagen gehören geografisch und historisch zusammen. Sie liegen nördlich der Landesstraße 21 und grenzen an das Boddengewässer „Grabow“. Für skandinavische Zugvögel besitzen sie eine große Bedeutung als Rastplatz. In Zühlendorf befindet sich der ehemalige Hafen, der früher zum Gut Neu Bartelshagen gehörte. Der Hafen diente als Umschlagplatz für Zuckerrüben, Kartoffeln und Brikett und war über eine kleine Bahn mit dem Gut verbunden. Heute ist er ein Anziehungspunkt für viele Erholungssuchende abseits des Lärms und Trubels.
Durch das Aufstellen von Bänken und Sitzgruppen finden sich viele Besucher, die dem Kitesurfen, Angeln oder einfach der Ruhe nachgehen wollen, ein. Gerne trinkt man hier auch mal seinen Sonntagskaffee in der Familie oder macht einen Spaziergang entlang des Boddens. Im Ort Zühlendorf befindet sich ein kleines aber feines, romantisches Gartenkaffee „Elise 23“, das zum Verweilen einlädt. Zu den Sehenswürdigkeiten in Neu Bartelshagen gehört das Gutshaus. 1750 wurde es von einem schwedischen Offizier erbaut und stammt somit noch aus der Zeit als Vorpommern schwedisch war. Die späteren Anbauten stammen aus dem 19. Jahrhundert. Im Inneren des Gebäudes sind noch Deckenmalereien zu finden. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen werden von zwei Bauern bewirtschaftet.
Buschenhagen
Buschenhagen liegt an der Landesstraße 213 und verbindet die Region Prohn – Barhöft mit Barth – Rostock. Entlang der Verkehrsachse sehen Sie Wohnbebauung, die durch den Hof Buschenhagen unterbrochen wird. Die Eigentümer bieten rustikale Apartments zur Vermietung an.
Lassentin
In diesem Ort überwiegt Wohnbebauung in Form von Einfamilienhäusern. Allerdings gibt es auch Reste früherer Gutsanlagen, die heute weitestgehend dem Verfall preisgegeben werden. Zu diesem Ortsteil gehört auch eine Bebauung, die sich gerne als eigenständig betrachtet, aber Teil dieses Ortes ist.
Dabei handelt es sich um die Straße Neu Lassentin (früher Ortsteil Neu Lassentin). Hier ist ein Bauer zu Hause, der ein Großteil der landwirtschaftlichen Flächen in dieser Region bearbeitet. Seit kurzer Zeit hat er einen Hofladen in Betrieb, in dem Fleisch und Wurst aus eigener Wildschlachterei angeboten werden.
Wüstenhagen
Der Weg führt weiter nach Süden, Richtung Bundesstraße 105. Nach ca. 2 km erreichen wir Wüstenhagen. Die Ortschaft liegt verschlafen in Mitten von Feldern und Wiesen. In näherer Zukunft soll das Gutshaus, das sich im Privatbesitz befindet, originalgetreu aufgebaut und rekonstruiert werden. Hier wirtschaftet auf einem großen Teil der Flächen ein Bauer, der seinen Firmensitz in Velgast hat.
Kummerow - Heide
Genauso verschlafen liegt Kummerow Heide. Hier wohnen die Leute, die abgelegen von allem Lärm in Einfamilienhäusern ihren Lebensabend oder den Feierabend genießen wollen.
Kummerow
Etwas turbulenter geht es dann in Kummerow zu. Am Ende des Dorfes gibt es zwei landwirtschaftliche Betriebe, die in das Dorfleben gut integriert sind. Die Entwicklung Kummerows wurde seit dem Jahr 1840 etwa 8 Jahrzehnte von den Gutsherren der Familie Münchmeyer gestaltet. Der letzte Spross der Familie ließ 1912 das Schloss in Kummerow erbauen. 1914 wurde der Gutshausbesitzer zum Wehrdienst eingezogen und fiel an der Ostfront. Nach 1918 wurde das Schloss als Genesungsheim für französische Soldaten genutzt. Später bewohnten es Umsiedler. Nach dem 2. Weltkrieg wurde dann von 1949 – 1955 die Grundschule untergebracht und später die Kindertagesstätte. Inzwischen ist das Schloss in Privatbesitz und bietet mit umgebauten, modernen Räumen vielen Mietern ein angenehmes Wohnumfeld, das auch durch den angrenzenden Park an Attraktivität gewonnen hat. In den letzten Jahren wurde auch das Gutshaus rekonstruiert und modernisiert und steht ebenfalls für Wohnungssuchende zur Verfügung. Sehenswert ist auch die alte pommersche Schule mit ihren kleinen Spitztürmchen an der Ortseinfahrt, ebenfalls im Privatbesitz.
Tourismus
Als „Hinterland“ des Tourismus ist die Gemeinde gerüstet. Es stehen verschiedene Ferienwohnungen zur Verfügung, besonders in den Ortsteilen Niepars, Neu Bartelshagen und Zühlendorf. Im Naturcamp in Duvendiek gibt es Ferienwohnungen, einen attraktiven Wohnmobilstellplatz und ein Terrain für Zeltplätze. Außerdem können Sie die angenehme Gastronomie erfahren und sich wunderbar erholen. In der Umgebung gibt es verschiedene Reiterhöfe, bei denen Sie sich anmelden können, Möglichkeiten für Wanderungen oder für Fahrradtouren entlang der Boddengewässer. Auch Baugrundstücke sind bei uns oder über uns verfügbar. Wenn Sie neugierig geworden sind, besuchen Sie uns und genießen die einmalige Ruhe und Naturschönheiten unserer Landschaft. Gäste mit kulturellen Bedürfnissen verweisen wir an die Weltkulturerbe-Stadt Stralsund und an die Ostseebäder entlang der Küste.
Veröffentlicht am 02.12.2024
Veröffentlicht am 21.11.2024
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Veröffentlicht am 13.11.2024
Veröffentlicht am 12.11.2024
Veröffentlicht am 06.11.2024
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Veröffentlicht am 01.10.2024
Veröffentlicht am 27.09.2024
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Veröffentlicht am 24.06.2024
Veröffentlicht am 17.06.2024
Veröffentlicht am 14.06.2024
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Groß Kordshagen.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Jakobsdorf.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Lüssow.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Niepars.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Pantelitz.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Steinhagen.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Wendorf.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Zarrendorf.pdf
Veröffentlicht am 14.06.2024
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Groß Kordshagen.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Jakobsdorf.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Lüssow.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Niepars.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Pantelitz.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Steinhagen.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Wendorf.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Zarrendorf.pdf
Veröffentlicht am 14.06.2024
Veröffentlicht am 10.06.2024
Veröffentlicht am 07.06.2024
Veröffentlicht am 03.06.2024
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Veröffentlicht am 28.05.2024
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Veröffentlicht am 07.05.2024
Veröffentlicht am 02.05.2024
Veröffentlicht am 25.04.2024
- 240423_Bekanntmachung.pdf
- 3AE-FNP-Planzeichnung-2024-02.pdf
- 3AE-FNP-Begründung-2024-02.pdf
- FNP-B-Plan-Solar-Martensdorf-Umweltbericht-2024-02.pdf
- Anhang 01 - Luftbild.pdf
- Anhang 02 - Topographische Karte.pdf
- Anhang 03 - Preußisches Urmeßtischblatt von 1835.pdf
- Anhang 04 - Maßnahmenplan.pdf
- Anhang 05 - Biotopkartierung.pdf
- Anhang 06 - Wasserschutzzone III.pdf
- Stellungnahmen frühzeitige Beteiligung.pdf
Veröffentlicht am 18.04.2024
Veröffentlicht am 15.04.2024
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Kordshagen.pdf
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung Gemeinde Jakobsdorf.pdf
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung Gemeinde Lüssow.pdf
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung Gemeinde Niepars.pdf
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung Gemeinde Pantelitz.pdf
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung Gemeinde Steinhagen.pdf
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung Gemeinde Wendorf.pdf
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung Gemeinde Zarrendorf.pdf
Veröffentlicht am 21.03.2024
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Veröffentlicht am 12.03.2024
Veröffentlicht am 01.03.2024
Veröffentlicht am 20.02.2024
Veröffentlicht am 19.02.2024
Veröffentlicht am 06.02.2024
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Veröffentlicht am 05.02.2024
Veröffentlicht am 18.01.2024
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Veröffentlicht am 22.12.2023
Veröffentlicht am 18.12.2023
Veröffentlicht am 14.12.2023
- Bekanntmachung.pdf
- FNP-3AE-Niepars-Planzeichnung-2023-10.pdf
- FNP-3AE-Niepars-Begründung-2023-10.pdf
- Umweltbericht Entwurf Martensdorf 10.11.2023.pdf
- Anhang 01 - Luftbild.pdf
- Anhang 02 - Topographische.pdf
- Anhang 03 - Preußisches Urmeßtischblatt.pdf
- Anhang 04 - Maßnahmenplan.pdf
- Anhang 05 - Biotopkartierung.pdf
Veröffentlicht am 14.12.2023
- Bekanntmachung.pdf
- B-Plan-Solar-Martensdorf-Planzeichnung-2023-10.pdf
- B-Plan-Solar-Martensdorf-Begründung-2023-10.pdf
- Umweltbericht Entwurf Martensdorf 10.11.2023.pdf
- Anhang 01 - Luftbild.pdf
- Anhang 02 - Topographische.pdf
- Anhang 03 - Preußisches Urmeßtischblatt.pdf
- Anhang 04 - Maßnahmenplan.pdf
- Anhang 05 - Biotopkartierung.pdf
- Artenschutzfachbeitrag 06.10.2023 .pdf
- Artenschutzfachbeitrag, Anhang 01 - Faunistische Erfassung.pdf
- 231211_Zulassung Zielabweichungsverfahren.pdf
- 231207_Auslesungsbeschluss.pdf
Veröffentlicht am 10.11.2023
Veröffentlicht am 08.11.2023
Veröffentlicht am 06.11.2023
Veröffentlicht am 02.11.2023
Veröffentlicht am 10.10.2023
Veröffentlicht am 27.07.2023
Veröffentlicht am 04.07.2023
Veröffentlicht am 17.05.2023
Veröffentlicht am 02.05.2023
Veröffentlicht am 28.04.2023
Veröffentlicht am 27.04.2023
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Veröffentlicht am 29.03.2023
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Veröffentlicht am 27.02.2023
Veröffentlicht am 09.02.2023
Veröffentlicht am 12.01.2023
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Veröffentlicht am 22.12.2022
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Veröffentlicht am 27.09.2022
Veröffentlicht am 29.07.2022
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Veröffentlicht am 18.02.2022
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Veröffentlicht am 16.12.2020
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Veröffentlicht am 27.05.2019
Veröffentlicht am 01.02.2019
Veröffentlicht am 17.08.2018
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Veröffentlicht am 15.12.2017
Veröffentlicht am 23.11.2017
Veröffentlicht am 20.06.2017
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Veröffentlicht am 14.06.2017
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Veröffentlicht am 22.02.2017
Veröffentlicht am 25.01.2017
Veröffentlicht am 10.10.2016
Veröffentlicht am 27.06.2016
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Veröffentlicht am 16.06.2016
Veröffentlicht am 31.05.2016
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Veröffentlicht am 13.04.2016
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Veröffentlicht am 08.07.2015
Veröffentlicht am 01.07.2015
Veröffentlicht am 13.05.2015
Veröffentlicht am 16.04.2015
Veröffentlicht am 22.10.2014
Veröffentlicht am 17.07.2014
Veröffentlicht am 19.06.2014
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Veröffentlicht am 16.07.2013
Veröffentlicht am 24.04.2013
Veröffentlicht am 24.10.2012
Veröffentlicht am 10.10.2012
Veröffentlicht am 09.05.2012
Veröffentlicht am 13.09.2011
Veröffentlicht am 23.02.2011
Veröffentlicht am 25.11.2010
Veröffentlicht am 07.10.2010
Veröffentlicht am 15.09.2010
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Veröffentlicht am 13.04.2010
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Veröffentlicht am 24.11.2009
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Veröffentlicht am 31.03.2009
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Veröffentlicht am 16.07.2008
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Veröffentlicht am 19.05.2008
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Veröffentlicht am 30.01.2008
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Veröffentlicht am 23.01.2008
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Veröffentlicht am 22.01.2007
Veröffentlicht am 30.10.2006
Veröffentlicht am 30.10.2006
Veröffentlicht am 31.01.2006
Veröffentlicht am 31.01.2006
Veröffentlicht am 21.12.2005
Veröffentlicht am 21.12.2005
Veröffentlicht am 12.10.2005
Veröffentlicht am 12.05.2005
Veröffentlicht am 19.07.2004
Veröffentlicht am 16.12.2003
Veröffentlicht am 20.11.2003
Veröffentlicht am 31.07.2003
Veröffentlicht am 10.01.2002
Veröffentlicht am 10.01.2002
Veröffentlicht am 29.11.2000
Veröffentlicht am 29.11.2000
Veröffentlicht am 27.11.1998
Veröffentlicht am 31.08.1998
Veröffentlicht am 12.03.1998
Veröffentlicht am 06.11.1997
Veröffentlicht am 19.04.1993
Veröffentlicht am 01.01.1972
- Öffentliche Bekanntmachung: Flurneuordnungsverfahren (FNV) Löbnitz nach § 56 LwAnpG - Ladung zur Bekanntgabe des Flurneuordnungsplanes und zum Anhörungstermin sowie zur Erläuterung der neuen Feldeinteilung (Planerläuterungstermine)
- veröffentlicht am 27.09.2022
- Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Niepars für die Friedhöfe der Gemeinde Niepars in Niepars
(Veröffentlicht am 02.05.2023)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung
(Veröffentlicht am 04.07.2023)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Friedhofssatzung der Gemeinde Niepars vom 18.08.2021
(Veröffentlicht am 19.08.2021)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Hafengebührensatzung für den Hafen Zühlendorf
(Veröffentlicht am 02.05.2018)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Hauptsatzung der Gemeinde Niepars
(Veröffentlicht am 27.09.2024)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Niepars ab dem Jahr 2025
(Veröffentlicht am 12.11.2024)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - Hebesatzsatzung-der-Gemeinde-Niepars
(Veröffentlicht am 16.04.2015)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Kostenersatzsatzung für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Niepars
(Veröffentlicht am 28.05.2024)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Niederschlagswasserbeitragssatzung-Ortsteil-Obermützkow-Neuer-Weg
(Veröffentlicht am 12.05.2005)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Niepars
(Veröffentlicht am 27.12.2021)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung der Gemeinde Niepars über die Benutzung kommunaler Sportstätten in der Gemeinde Niepars
(Veröffentlicht am 27.04.2023)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - Gebührenordnung für die Benutzung kommunaler Sportstätten in der Gemeinde Niepars
(Veröffentlicht am 01.10.2024)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Niepars (Abwasserbeseitigungssatzung)
(Veröffentlicht am 16.06.2021)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung der Gemeinde Niepars über die Benutzung kommunaler Einrichtungen der Gemeinde Niepars und die Erhebung von Gebühren - LESEFASSUNG vom 17.06.2024
(Veröffentlicht am 24.06.2024)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - Satzung-der-Gemeinde-Niepars-über-die-Benutzung-kommunaler-Einrichtungen-in-der-Gemeinde-Niepars-und-die-Erhebung-von-Gebühren.pdf
(Veröffentlicht am 22.02.2017)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Niepars über die Benutzung kommunaler Einrichtungen in der Gemeinde Niepars und die Erhebung von Gebühren
(Veröffentlicht am 17.11.2020)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Niepars über die Benutzung kommunaler Einrichtungen in der Gemeinde Niepars und die Erhebung von Gebühren
(Veröffentlicht am 24.06.2024)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung über die Entschädigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Niepars
(Veröffentlicht am 29.07.2022)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 1. Änderung der Satzung über die Entschädigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Niepars
(Veröffentlicht am 02.12.2024)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- LESEFASSUNG der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Niepars - Stand 01.01.2024
(Veröffentlicht am 21.12.2023)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - Satzung-über-die-Erhebung-einer-Hundesteuer-in-der-Gemeinde-Niepars
(Veröffentlicht am 15.12.2017)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 1. Änderung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Niepars (Inkrafttreten am 01.01.2024)
(Veröffentlicht am 06.11.2023)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer in der Gemeinde Niepars.pdf
(Veröffentlicht am 27.01.2020)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
(Veröffentlicht am 27.11.1998)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Sportstätten in der Gemeinde Niepars - Lesefassung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Sportstätten
(Veröffentlicht am 12.03.1998)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Sportstätten
(Veröffentlicht am 10.01.2002)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Sportstätten
(Veröffentlicht am 31.01.2006)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Sportstätten
(Veröffentlicht am 23.01.2008)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Sportstätten
(Veröffentlicht am 16.07.2008)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Sportstätten
(Veröffentlicht am 31.03.2009)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 6. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Sportstätten
(Veröffentlicht am 13.04.2010)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 7. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Sportstätten
(Veröffentlicht am 09.05.2012)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 8. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Sportstätten
(Veröffentlicht am 09.05.2012)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 9. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Sportstätten
(Veröffentlicht am 24.04.2013)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 10. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Sportstätten
(Veröffentlicht am 19.06.2014)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 11. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Sportstätten
(Veröffentlicht am 13.04.2016)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 12. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Sportstätten
(Veröffentlicht am 27.06.2016)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 13. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Sportstätten
(Veröffentlicht am 20.06.2017)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 14. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Sportstätten
(Veröffentlicht am 17.06.2020)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- LESEFASSUNG der Satzung der Gemeinde Niepars über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes "Barthe/Küste" - Stand 01.01.2024
(Veröffentlicht am 21.12.2023)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Barthe Küste - Niepars.pdf
(Veröffentlicht am 18.12.2019)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 1. Änderungssatzung der Gemeinde Niepars über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes "Barthe/Küste" (Inkrafttreten: 01.01.2024)
(Veröffentlicht am 18.12.2023)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Sondernutzungsgebührensatzung-öffentlicher-Straßen-Wege-und-Plätze-der-Gemeinde-Niepars
(Veröffentlicht am 21.12.2005)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Sondernutzungssatzung-an-öffentlichen-Straßen-Wege-und-Plätze-im-Gebiet-der-Gemeinde-Niepars
(Veröffentlicht am 21.12.2005)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Straßenausbaubeitragssatzung-Lesefassung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Straßenbaubeitragssatzung-der-Gemeinde-Niepars.pdf
(Veröffentlicht am 30.10.2006)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - Straßenbaubeitragssatzung-der-Gemeinde-Niepars-01.Änderung.pdf
(Veröffentlicht am 07.05.2008)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Straßenreinigungssatzung
(Veröffentlicht am 30.01.2008)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Haushaltssatzungen
- Haushaltssatzung der Gemeinde Niepars für die Haushaltsjahre 2025 und 2026
(Veröffentlicht am 21.11.2024) - 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Niepars für das Haushaltsjahr 2024
(Veröffentlicht am 02.05.2024) - 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Niepars für die Haushaltsjahre 2023 und 2024
(Veröffentlicht am 28.04.2023) - Haushaltssatzung der Gemeinde Niepars für die Haushaltsjahre 2023 und 2024
(Veröffentlicht am 22.11.2022) - 1. Nachtragssatzung der Gemeinde Niepars für das Haushaltsjahr 2022
(Veröffentlicht am 07.06.2022) - Bericht des Gemeindeprüfungsamtes des Landkreises Vorpommern-Rügen über die überörtliche Prüfung der Haushaltsjahre 2012-2016 der Gemeinde Niepars
(Veröffentlicht am 18.02.2022) - Bericht des Gemeindeprüfungsamtes des Landkreises Vorpommern-Rügen über die überörtliche Prüfung der Haushaltsjahre 2012-2016 der Gemeinde Neu Bartelshagen
(Veröffentlicht am 18.02.2022) - Bericht des Gemeindeprüfungsamtes des Landkreises Vorpommern-Rügen über die überörtliche Prüfung der Haushaltsjahre 2012-2016 der Gemeinde Kummerow
(Veröffentlicht am 18.02.2022) - Haushaltssatzung der Gemeinde Niepars für die Haushaltsjahre 2021 und 2022
(Veröffentlicht am 16.12.2020) - Haushaltssatzung der Gemeinde Niepars für das Haushaltsjahr 2020
- Haushaltssatzung der Gemeinde Niepars für das Haushaltsjahr 2019
- Haushaltssatzung-der-Gemeinde-Niepars-für-das-Haushaltsjahr-2017.pdf
- 1.-Nachtragshaushaltssatzung-der-Gemeinde-Niepars-für-das-Haushaltsjahr-2017.pdf
- Haushaltssatzung-der-Gemeinde-Niepars-2016.pdf
- Haushaltssatzung-der-Gemeinde-Niepars-2015.pdf
Jahresabschlüsse
Jahresabschlüsse der Gemeinde Niepars
Jahresabschluss 2020 - veröffentlicht am 03.06.2024
Jahresabschluss 2019 - veröffentlicht am 08.11.2023
Jahresabschluss 2018 - veröffentlicht am 10.11.2022
Jahresabschluss 2017 - veröffentlicht am 02.09.2021
Jahresabschluss 2016 - veröffentlicht am 16.12.2020
Jahresabschluss 2015
Jahresabschluss 2014
Jahresabschluss 2013
Jahresabschlüsse der (ehemaligen) Gemeinde Kummerow
Jahresabschluss 2018 - veröffentlicht am 12.04.2022
Jahresabschluss 2017 - veröffentlicht am 02.09.2021
Jahresabschluss 2016
Jahresabschluss 2015
Jahresabschluss 2014
Jahresabschluss 2013
Jahresabschlüsse der (ehemaligen) Gemeinde Neu Bartelshagen
Jahresabschluss 2018 - veröffentlicht am 12.04.2022
Jahresabschluss 2017 - veröffentlicht am 02.09.2021
Jahresabschluss 2016
Jahresabschluss 2015
Jahresabschluss 2014
Jahresabschluss 2013
- Spendenbericht der Gemeinde Niepars für das Jahr 2023 (veröffentlicht am 19.02.2024)
- Spendenbericht der Gemeinde Niepars für das Jahr 2022 (veröffentlicht am 12.01.2023)
- Spendenbericht der Gemeinde Niepars für das Jahr 2021 (veröffentlicht am 25.01.2022)
- Spendenbericht der Gemeinde Niepars für das Jahr 2020
- Spendenbericht der Gemeinde Niepars für das Jahr 2019
- Spendenbericht der Gemeinde Niepars für das Jahr 2018
Beteiligungsbericht der Gemeinde Niepars für das Haushaltsjahr 2022 - veröffentlicht am 20.11.2023
Beteiligungsbericht der Gemeinde Niepars für das Haushaltsjahr 2021 - veröffentlicht am 02.11.2022
Beteiligungsbericht der Gemeinde Niepars für das Haushaltsjahr 2020 - veröffentlicht am 06.10.2021
Beteiligungsbericht der Gemeinde Niepars für das Haushaltsjahr 2019 - veröffentlicht am 21.12.2020
Räumlichkeiten für private Feiern oder Veranstaltungen
Die Gemeinde Niepars bietet für die stundenweise Nutzung bzw. ganztägige Veranstaltungen (Feiern, Jubiläen etc.) folgende Räumlichkeiten zur Anmietung an: